Rubrik aufwärts Selbstverständnis und Aufgaben Institut - FKW

Wir wissen intuitiv alle, wann ein Kind sich wohl fühlt. In einem unmittelbaren Sinn - möchten wir sagen - ist es ohne Weiteres möglich, einem Kind anzusehen, ob es ihm gut geht oder nicht.  Dazu bedarf es keiner kinderpsychologischer Experten. So richtig das in der Regel auch ist, ganz so einfach ist es doch längst nicht immer. Ein Kind kann in einem Moment fröhlich und unbelastet sein und im nächsten bittere Tränen weinen. Oder es kann nach einem belastenden Ereignis gleichgültig wirken und doch tief getroffen sein. Es kann eine nahestehende Person zur Begrüßung liebevoll umarmen und doch Angst vor dieser Person haben. Es kann sich umgekehrt auch abweisend verhalten und doch tiefer an diese Person gebunden sein. Kinder und Jugendliche geben den Erwachsenen so manches Rätsel auf, zumal dann, wenn sie selbst verwirrende Erfahrungen gemacht haben. Das beste, vielleicht das einzige "Rezept" scheint zu sein, zu versuchen, ein Kind so anzunehmen wie es ist und ihm unsere Zeit zu schenken – und zwar mit unserer ganzen, ungeteilten Aufmerksamkeit.

Wenn die gesamte Lebenssituation eines Kindes oder Jugendlichen und seiner Angehörigen belastet ist und es um grundlegende Weichenstellungen geht, die die gesamte Familie betreffen, wird oft das Familiengericht eingeschaltet, um Klarheit zu schaffen und eine dauerhaft tragfähige Entscheidung zu ermöglichen, die die Beteiligten nicht aus eigener Kraft entwickeln konnten. 
             
Ich möchte als kinder- und familientherapeutisch erfahrener Gutachter, als Helfer des Familiengerichts, zum Wohlergehen der Kinder beitragen und möglichst ebenso zum Wohlergehen der gesamten Familie in einer für alle Beteiligten oft sehr aufgewühlten und belasteten Zeit.
Dazu ist es für uns als Professionelle wichtig ständig zu lernen: nicht allein durch den Besuch von Weiterbildungs-Seminaren, sondern durch aktives Zuhören, durch Ernstnehmen dessen, was uns Kinder, Jugendliche und Eltern mitzuteilen haben.      

 

  • Die Hauptaufgabe ist die Erstellung von Sachverständigengutachten in familiengerichtlichen Verfahren, zum einen anlässlich von Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten nach Trennnung / Scheidung sowie bei Pflegekindern, zum anderen anlässlich von Kindeswohlgefährdungen. Abhängig vom richterlichen Beschluss kann der explizite Auftrag die Ermöglichung einer einvernehmlichen Vereinbarung (Mediation)  sein. Ein zeitgemäßes Selbstverständnis von familienpsychologischen Gutachten beinhaltet jedoch grundsätzlich, die Chancen auf eine einvernehmliche und zugleich möglichst kindgerechte Lösung auszuloten.
  • Im Anschluss an ein Sorgerechtsverfahren ergeben sich nicht selten Beratungs- und Therapiebedarfe für die beteiligten Kinder, Jugendlichen und Eltern - entweder einzeln oder ggf. in Form einer systemischen Familientherapie. Es kann sinnvoll sein, das entstandene positive Verhältnis der Gutachter/innen zur Familie zu nutzen, um nachgerichtlich weiter  -im Auftrag von Familiengericht oder Jugendamt - mit den Beteiligten zu arbeiten.  

Rubrik: Selbstverständnis
Institut zur Förderung des Kindeswohls Dr. Oskar Klemmert - Gutachten, Mediation, Therapie, Beratung, Interaktionsbegleitung